Die Lorenzkirche und Feiernde sollen besser geschützt werden

Stadt Nürnberg weitet das Raketen- und Knallerverbot an Silvester 2016 aus / Polizei will deutlich mehr Präsenz zeigen / Verordnung am 14. Dezember im Stadtrat

Von Sebastian Müller

NÜRNBERG (sem). Mehr Schutz für historische Gebäude und vor allem für die Besucher der Altstadt: Die Stadt Nürnberg hat per Verordnung das Abbrennen von Knallern und Raketen an Silvester 2016 auf 2017 deutlich eingeschränkt. Die Verbotszone wird über die Kaiserburg hinaus erweitert, geht es aus einer Tischvorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Recht hervor. Die Zustimmung des Stadtrats am Mittwoch (14. Dezember) gilt dabei nur noch als Formsache.

Von „kriegsähnlichen“ Zuständen war nach dem Jahreswechsel 2015 auf 2016 häufig die Rede. So wurden Raketen zum Teil absichtlich in Menschengruppen geschossen und historische Gebäude – bewusst oder unbewusst – beschossen. Auch vor der Lorenzkirche spielten sich dabei unschöne Szenen ab. Pfarrerin Claudia Voigt-Grabenstein von St. Lorenz berichtete, dass der Rauch- und Feuermelder zwei Mal angeschlagen habe, und die Feuerwehr jeweils anrücken musste. „Ich begrüße es ausdrücklich, wenn der Bereich um die Lorenzkirche an Silvester beruhigt wird und Polizei oder Sicherheitsbeamte entsprechend eingesetzt werden, um das Raketenverbot umzusetzen“, sagte Voigt-Grabenstein. Ihre Kirchengemeinde stellte nach Silvester 2015/2016 einen Antrag an den Stadtrat, ein generelles Feuerwerksverbot rund um die Lorenzkirche durchzusetzen. „Viele Feuerwerkskörper fliegen in Richtung Lorenzkirche, prallen gegen die Fenster, landen auf dem Dach. Funken können durch Lüftungsschlitze in den hölzernen Dachboden gelangen. Es besteht hohe Brandgefahr“, schreibt Voigt-Grabenstein.

Robert Pollack, Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes verwies auf die bundesweite Sprengstoffverordnung, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in „unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ verbiete. Pollack bestätigte, dass der Feuerwerks-Verbotsbereich zudem erweitert werde. Zudem verwies Pollack auf die Verordnung des Rechtsausschusses der Stadt, der eine Erweiterung der Verbotszone vorsieht.

Elke Schönwald, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken, teilte mit, dass sich die Polizei in Nürnberg „intensiv“ auf die Silvesternacht in Nürnberg vorbereite und derzeit Einsatz- und Sicherheitskonzepte erarbeite. „Die Polizei wird im Stadtgebiet Nürnberg deutlich mehr sichtbare Präsenz zeigen, um Sicherheitsstörungen bereits im Ansatz zu verhindern“, so Schönwald. Im Einsatz seien uniformierte Polizisten sowie Kräfte in Zivilkleidung. Die Anzahl der Beamten im Einsatz, wollte Schönwald aufgrund „einsatztaktischer Gründe“ nicht nennen. Mit den Kollegen der Bundespolizei gebe es für den Hauptbahnhof eine „konstruktive Zusammenarbeit“. Schwerpunkt des Einsatzes sei der Hauptbahnhof bis zum Hauptmarkt sowie die Burg.

Zum Schutz von historischen Gebäude wie etwa der Lorenzkirche teilte Schönwald mit, dass zunächst jeder Eigentümer für den Schutz der Gebäude verantwortlich sei. Jedoch würden die eingesetzten Polizeibeamten Sicherheitsstörungen im Umfeld von „besonders schützenswerten Gebäuden, dazu gehört auch die Lorenzkirche, versuchen, Sicherheitsstörungen bereits im Ansatz zu unterbinden“, teilte Schönwald mit. Auch sie verwies auf die bundesweite Sprengstoffverordnung.

Thorsten Brehm, Vorsitzender der SPD Nürnberg und Mitglied des Rechtsausschusses betonte, dass die räumliche Ausweitung des Mitführverbots von Feuerwerkskörpern „leider eine notwendige Antwort auf die Entwicklung in den letzten Jahren“ sei. Brehm: „Das wilde und teils bewusste Schießen von Feuerwerkskörpern in Menschenmengen am Jahreswechsel ist eine Gefahr für Leben und Gesundheit und muss unterbunden werden. Das Verbot wirkt aber nur, wenn es von der Polizei auch richtig durchgesetzt wird. Von daher begrüße ich die angekündigte Aufstockung der Sicherheitskräfte in der Innenstadt und am Bahnhof“, sagte Brehm.

Die Verordnung, die handschriftlich mit „dringlich“ gekennzeichnet ist, sieht zunächst diverse Verbote vor, die seit 2004 für die Burg gelten. So darf man Raketen und Böller weder mit sich führen, noch abschießen oder abbrennen. Tabu sind auch Glasflaschen, Gläser, Bierkrüge und ähnlich zerbrechliche Gegenstände. Diese Verbote gelten an Silvester 2016 auf 2017 (31. Dezember 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr) rund um die Burg und auch an diesen Orten in Nürnberg:

Vestnertorbrücke und dem Tunnel zum Schwedenhof: In dem engen Tunnelgang ud auf der Brücke wurden im letzten Jahr Raketen gezündet. Wer am Tunneleingang Kracher mit sich führt, könne bereits an der Vestnertorbrücke abgewiesen werden.

Am Ölberg und im oberen Bereich bis zur Basteimauer und im unteren Bereich bis zur Einmündung in der Obere Schmiedsgasse: Wegen des Abbrennverbots auf dem Platz am Ölberg sind in den letzten Silvesternächten viele Feierwütige in die Straße Am Ölberg ausgewichen und haben von dort auch gezielt auf die Burg und den Platz geschossen. Auf der Burg seien zwei Fenster durch Raketen eingeschossen worden. Die Ordnungskräfte können damit Besucher mit Raketen bereits am Aufgang vom Tiergärtnertorplatz und an der Einmündung zur Oberen Schmiedsgasse abgewiesen werden.

Kreuzung Burgstraße / Schildgasse / Obere Schmiedsgasse: Die bisher quer über die Kreuzung verlaufende Bereichsgrenze soll von Hausecke zu Hausecke begradigt und damit klarer erkennbar werden.


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